Die Tücken des Elterngeld – das solltest Du wissen

Von: Andreas
Steuerfalle Elterngeld
Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Elterngeld ist eine tolle Sache. Nicht das deswegen Paare Kinder bekommen die sonst keine wollen aber für die Paare, die Kinder haben wollen, macht es die Entscheidung leichter. Es schließt die Lücke, die ein wegfallendes Gehalt zwangsläufig hinterlässt zu 67 % und bietet einer jungen Familie etwas mehr Luft zum Leben. Ein Rechenbeispiel findest Du hier.

Dennoch ist das Elterngeld kein Geschenk des Staates und es gibt einige Tücken zu beachten. Was Du wissen solltest, damit es für Dich kein böses Erwachen gibt, habe ich im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Staates Hilfe mit dem berühmten “Haken”

Als junge Familie kann man jeden Cent gut gebrauchen. Staatliche Unterstützung wie Elterngeld und Kindergeld helfen das wegfallende Gehalt aufzufangen und damit über die Runden zu kommen.

Wer jedoch das Elterngeld vollständig ausgibt, wird sich im Frühjahr des nächsten Jahres über den Brief vom Finanzamt wundern. Im besten Fall (wenn man ausreichend Werbungskosten & Co. abzusetzen hat) fällt die Erstattung magerer aus. In den meisten, mir bekannten, Fällen kam es jedoch zu einer üppigen Nachforderung die schnell im 4-stelligen Bereich lag.

Was ist passiert?

Elterngeld ist steuerfrei

Das Elterngeld ist steuerfrei. Dennoch gilt es zu beachten, dass es als “Lohnersatzleistung” die Progression beeinflusst. Übersetzt heißt das, dass das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteil zugerechnet wird. Übersteigt dessen Gehalt dadurch bestimmte Grenzen, steigt der Steuersatz.

Beispiel:

Du verdienst im Jahr 40.000 € und hast damit einen Steuersatz von 14,25 % – zahlst also 5.700 € Einkommensteuer im Jahr.

Deine Frau bekommt 12.000 € Elterngeld. Dein Gesamtbrutto wird jetzt mit 52.000 € bewertet und Dein Steuersatz steigt auf 17,573 % an.

Du zahlst nun nicht mehr 5.700 € Einkommensteuer für das Jahr sondern 7.029,20 € – eine Differenz von satten 1.329,20 €.

Mit Deinem Gehaltsstreifen wurden monatlich nur 475 € Einkommensteuer (5.700€/12 Monate) an das Finanzamt abgeführt, was beim Lohnsteuerjahresausgleich zu einer saftigen Nachzahlung führen wird.

Als Gutverdiener wird Dich diese Progression kalt lassen, denn ab einem bestimmten Einkommensniveau zahlst Du den Spitzensteuersatz. Diese Regelung trifft daher besonders Gering- bis Mittelverdiener, die das Elterngeld dringend brauchen.

Kann ich dem Effekt entkommen?

Wenn Du alleinerziehend oder nicht mit Deiner Partnerin verheiratet bist, betrifft Dich diese Regelung nicht. Als verheiratetes Paar wird sich die “Progressionsfalle” kaum umgehen lassen. Sollte Dir jetzt der Gedanke kommen “… ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben, dann kann mir das doch egal sein…” dann habe ich noch mehr schlechte Nachrichten für Dich. Jeder, der Elterngeld von mehr als 410 €/Jahr vom Staat bezieht, wird automatisch erklärungspflichtig und muss eine Lohnsteuererklärung abgeben.

Als verheiratetes Paar hast Du nur die Chance Steuern zu sparen, in dem Ihr prüft ob es günstiger ist eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung vorzunehmen. In der Regel ist es, trotz der Progression, günstiger die Zusammenveranlagung zu wählen.

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Foto: blmurch 

 



  • http://www.wachstum-jetzt.de Eckhard Müller

    Ein interessanter Artikel.

    Danke für diese gut aufbereiteten Informationen!

    Ein stolzer Papa von drei Söhnen

  • Pingback: So errechnet sich das ElterngeldPapa-Online – Aktuell | Papa-Online - Aktuell

  • Apu

    Wie war, diese neue Erfahrung mit dem Progressionsvorbehalt habe ich gerade erst auch gemacht – kaum war das Elterngeld im Steuerprogramm drin ist der “aktuelle -Rückzahlungswert” von “+950,- €” auf “-250,- €” abgerutscht.

    Dabei hatten wir uns schon auf eine satte Auszahlung gefreut. Pech gehabt.

    P. S. Als kleine Ergänzung kann ich noch einen Hammer beisteuern. Wenn dann die Geschichte mit dem Elterngeld ausgestanden ist und auch Frau / Mann wieder arbeitet und das Kind in der Krippe ist kann es auch vorkommen, dass das Kind einmal Krank wird. 10 Tage im Jahr hat dann jeder Elternteil die Möglichkeit mit dem Kind daheim zu bleiben – dafür braucht man nur die entsprechende Empfehlung / bzw. das Attest vom Kinderarzt.

    Für diese 10 Tage erhält man von seinem Arbeitgeber jeweils kein Gehalt – sondern von der Krankenkasse ein sogenanntes Kinderkrankengeld – das ist weniger als der eigentliche Lohnausfall (auch 67 %)? Dieses Geld wird dann auch wieder Steuerfrei überwiesen und ist somit dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

    Lange Rede kurzer Sinn: Krankes Kind, man muss daheim bleiben, weil man keine andere Wahl hat, bekommt dafür weniger Gehalt, eine geringere Lohnersatzleistung und dafür dann in der Jahressteuer noch einen “Abzug” – eine Frechheit ist das!

    • http://www.papa-online.com PapaOnline

      Danke für Deinen Kommentar.

      Wow, das mit Kinderkrankenersatzleistung wusste ich noch gar nicht. Schon krass wie der Staat die Eltern, die er sonst so fördern will, abzieht.

  • Plocie

    Vielen Dank für diesen interessanten und informativen Artikel.
    Wieder etwas als werdender Vater dazu gelernt!

    • http://www.papa-online.com PapaOnline

      Freut mich – das ist ja auch der Sinn dieser Seite :-) . Alles Gute für die bevorstehende Vaterschaft. Schau Dich mal um, sicher findest Du noch weitere hilfreiche und informative Artikel hier im Blog.

  • Markus

    Das ist mal wieder typisch. Ich war bisher auch der Meinung dass das Elterngeld “steuerfrei” ist. Und im zweiten Satz heisst es, ja gut, aber die Progression ist betroffen. D.h. dann, der eine Elternteil zahlt die Steuern für den anderen Elternteil, der das Elterngeld bezieht, einfach mit bzw. zahlt mehr Steuern. Also ist es doch nicht steuerfrei. Das ist in meinen Augen eine glatte Lüge.
    Wenn man jetzt das Bsp. nimmt und die 1.329,20 Euro Steuern mit den 12.000 Euro Elterngeld rechnet, sind das rund 11% Steuern für die 12.000 Euro. Wenn man 12.000 Euro im Jahr so verdient, zahlt man nur knapp die Hälfte, ca 5,6 % Steuern. Das ist ja wohl ein Witz!!!

  • Apu

    Durch Markus habe ich eine automatische Nachricht erhalten, dass “neue Kommentare” verfügbar sind. Ich wusste gar nicht mehr, dass ich hier vor zwei Jahren etwas gepostet hatte. Nun ist das zweite Kind da und ich kann wieder etwas beitragen. Beim zweiten Kind ist man ja schon etwas routinierter, Elterngeld, Kindergeld, kein Problem.

    Meine Frau bezieht Elterngeld. Nun ist es ja prinzipiell eh schon eine Frechheit, dass es heißt man bekommt 12 Monate Elterngeld. Wer arbeitet erhält Mutterschaftsgeld und somit eigentlich nur 10 Monate Elterngeld. In den vergangenen zwei Jahren hat sich aber ganz entscheidend etwas verändert:

    2009 war es noch so – um zu errechnen, welchen Betrag man als Elterngeld erhält wurden die letzten 12 Monatsgehälter zu Grunde gelegt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet und davon erhält man dann den entsprechenden Prozentsatz (67 %). Einfaches Rechenbeispiel: Jemand verdient monatlich 1.600,- € – davon 67 % entspricht dann praktisch 1.072,- €.

    Nun ist es so: 1.600,- € x 12 = 19.200,- € davon werden dann pauschal 1.000,- € abgezogen, die man mit der Steuer absetzen könnte (vollkommen unabhängig davon ob man 1.000,- € absetzen kann, oder nicht, oder ob man überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich macht. Also 18.200,- € –> davon 67 % im Monat = monatlich 1.016,- €.

    Diese Änderung wurde klammheimlich vollzogen. Niemand der ehrenwerten Politiker hat sich da hingestellt und gesagt: Ab sofort erhalten Eltern weniger Elterngeld. Groteskerweise ist das Gegenteil der Fall – ständig klopfen sich die Politiker selbst auf die Schultern was sie alles tolles für Eltern machen und wie viele Einrichtungen entstehen etc.

    Die Wahrheit ist das absolute Gegenteil. Eltern werden überall nur Stolpersteine in den Weg gelegt. Weniger Elterngeld, ein Marathonlauf um einen Kindergartenplatz zu bekommen, teure Krippenplätze und vieles mehr.

    Es war mir eine Freude vor ein paar Wochen zu lesen, dass laut einer Studie Deutschland das Kinderunfreundlichste Land ist. Dabei gehen unsere Nachbarländer mit so guten Beispielen voran.

    • http://www.papa-online.com/ Andreas

      Ja, die lieben Politiker. Und dann wundern sie sich, warum die tolle Elterngeldinitiative keine Babyschwemme bringt…

      Als ob die Bürger dämlich sind und nicht rechnen können.