Formalitäten nach der Geburt – so bereitest Du Dich optimal vor

Von: Andreas

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zum “Papa werden” gehört nicht nur die Vorbereitung auf die Geburt, die Krankenhaustasche zu packen und die ersten Kindersachen einzukaufen. Die Geburt Deines Kindes bedeutet auch einiges an Formalitäten zu erledigen. Manches muss vor der Geburt erledigt werden, anderes hat bis nach der Geburt Zeit.

Die Vorbereitung der Unterlagen solltet Ihr zusammen durchgehen. Bedenke aber, dass nach der Geburt die Mutter mit dem Baby noch einige Tage im Krankenhaus bleibt und die Behördengänge Deine Aufgabe sein werden.

Damit Ihr den Überblick behaltet, keine der wichtigen Fristen verpasst (wodurch Ihr Euch viel Geld entgehen lassen würdet) und Du nach der Geburt möglichst wenig Zeit mit dem Ausfüllen von Formularen beschäftigt bist, habe ich einige der wichtigsten Dinge zusammengefasst, die vor und unmittelbar nach der Geburt erledigt werden sollten.

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Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt und muss somit auch bei dieser beantragt werden. Sollte von der Krankenversicherung Deiner Partnerin kein Formular existieren, reicht hierzu ein formloser Brief. Wichtig ist, die Bescheinigung des Frauenarztes über die Schwangerschaft mit einzusenden.

Der Antrag muss spätestens sieben (7) Wochen vor dem Geburtstermin bei der Krankenkasse vorliegen. Beantragt das Mutterschaftsgeld unbedingt rechtzeitig denn die Krankenkasse kann die Zahlung verweigern wenn der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist und dann entgeht Euch eine nette Summe.

Elternzeit beantragen

Wenn Ihr Euch über die Ausgestaltung Eurer Elternzeit schon Gedanken gemacht habt, reicht diese möglichst zeitig beim Arbeitgeber ein. Spätestens sieben (7) Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese beantragt sein – jede Verzögerung verschiebt den Beginn entsprechend. Ihr müsst Euch bei dieser Anmeldung verbindlich festlegen wie die Elternzeit gelegt wird. Spätere Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Anerkennung der Vaterschaft

Solltet Ihr nicht verheiratet sein, musst Du die Vaterschaft anerkennen um der rechtmäßige Vater des Kindes zu werden. Du kannst dies entweder vor oder nach der Geburt des Kindes erledigen. Die Anerkennung der Vaterschaft kannst Du entweder beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar vornehmen lassen. Du benötigst hierfür folgende Unterlagen:

  • Deine Abstammungs- oder Geburturkunde (alternativ dazu eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • Personalausweis beider Elternteile (wenn die Mutter mit anwesend ist)
  • Zustimmung der Mutter (falls diese nicht anwesend ist)

Kindergeld beantragen

Um das Kindergeld abschließend zu beantragen benötigst Du die Geburtsurkunde des Kindes. Dies ist also erst nach der Geburt möglich. Wenn Du aber vor der Geburt schon alles vorbereitest, geht es später umso schneller. Das Kindergeld ist bei der Familienkasse des ansässigen Arbeitsamtes zu beantragen. Das Formular zu Beantragung findest Du mittlerweile sogar online. Zu dem ausgefüllten Antrag musst Du die Geburtsurkunde im Original mitbringen.

Elterngeld beantragen

Auch das Elterngeld könnt Ihr erst beantragen, wenn Euer Kind geboren ist, denn Du benötigst die Geburtsbescheinigung. Da für das Elterngeld jedoch einiges vorzubereiten ist, lohnt sich die rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema. Ihr braucht für die Beantragung des Elterngeldes folgendes:

  • Geburtsbescheinigung
  • Nachweise zum Einkommen vor der Geburt (Steuererklärung, Gehaltsabrechnungen, o. ä.)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Angabe über geplante Arbeitszeit während des Bezuges des Elterngeldes (Teilzeitarbeit von nicht mehr als 30 Std./Woche möglich)

Denkt dran das Elterngeld unbedingt schriftlich zu beantragen. Auch solltet Ihr nicht zu lange warten, denn es kann maximal drei (3) Monate rückwirkend gezahlt werden. Wer länger wartet verschenkt bares Geld.

Lohnsteuerkarte ändern lassen

Um vom Kinderfreibetrag zu profitieren, musst Du Deinen Nachwuchs auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies geht erst nach der Geburt, da hierfür die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss. Die Lohnsteuerkarte kannst Du Dir aber schon vor der Geburt vom Arbeitgeber zuschicken lassen, damit Du es zügig nach der Geburt erledigen kannst.

Die Eintragung übernimmt das Einwohnermeldeamt. Du benötigst zur Eintragung:

  • die entsprechende Lohnsteuerkarte
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde
  • bei unehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung.

Wenn Ihr die Steuerklassenkombination ändern lassen wollt, benötigst Du auch noch die Lohnsteuerkarte Deiner Frau.
Versicherung

Dein Kind solltest Du schnellstmöglich auch Deiner Versicherung melden damit es über Dich krankenversichert ist. Was Du hierfür brauchst erfährst Du direkt von Deiner Versicherung. Oft geht dies mit einem formlosen Brief, manche fordern eine Geburtsbestätigung.

Wenn Du all diese Dinge erledigt oder vorbereitet hast, kannst Du Dich ruhigen Gewissens auf die Geburt Deines Nachwuchses freuen ohne die Sorge zu haben, dass Du später bei der Flut an Papierkram den Überblick verlierst.

Sollte Dir noch etwas einfallen, was in meiner Auflistung fehlt, freue ich mich über Deinen Kommentar.

• Geburtsbescheinigung des Kindes*

• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt*

• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

• Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs

• Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit



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  • Claus Becker

    Für unsere österreichischen Väter hab ich folgende Auflistung erstellt:

    Vor der Geburt:
    1. Beantragung Wochengeld beim Krankenversicherungsträger(gilt für die Zeit des Mutterschutzes)

    Nach der Geburt:
    1. Sofern notwendig, Vaterschaftsanerkennung

    2. Anzeige der Geburt – Ausstellung einer Geburtsurkunde (Standesamt)

    3. Wohnsitzanmeldung – Ausstellung Meldezettel (Magistratisches Bezirksamt)

    4. Beantragung Staatsbürgerschaftsnachweis (Magistratisches Bezirksamt)

    5. Meldung bei der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträger) – Ausstellung e-Card

    Gelder:
    1. Kinderbetreuungsgeld (Krankenversicherungsträger)
    Derzeit gibt es fünf Varianten

    2. Familienbeihilfe (Wohnsitzfinanzamt)

    3. Meldung beim Arbeitgeber (steuertechnisch wichtig)

    Auf Sonderfälle bin ich nicht eingegangen, aber es gibt für viele Härtefälle und Situationen viele Lösung.
    Kontakte zu den Stellen wie Sozialinfo, Bürgertelefon, Mag. Bezirksämter, Mag 11, Schuldnerberatung lohnt sich immer

    Tiefergehende Informationen erhaltet ihr zu fast allen Themen unter:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html

    • http://www.papa-online.com Andreas

      Claus, vielen Dank für diese tolle Ergänzung.

  • Henrik

    Vielen Dank fürdie hilfreichen Tipps, Andreas! Top-Service!

    • http://www.papa-online.com PapaOnline

      Hi Henrik
      gebe mir die allergrößte Mühe. Freut mich, dass es Dir gefällt.

  • Anonymous

    Wie sieht es denn mit “Krankengeld” für den Vater bei der zweiten Geburt aus wenn er sich um Frau und Kind(er) kümmert? Muss man das auch beantragen?

    • http://www.papa-online.com PapaOnline

      Gute Frage. In diese Richtung müßte ich mich noch mal schlau machen.

  • Fabulas

    hallo,

    für nicht verheiratet väter ist nicht nur die vaterschaftsanerkennung wichtig, sondern auch der antrag auf erziehungsberechtigung (50/50) ;) ebenfalls am jugendamt oder ä.

  • Tiemo

    Hallo,

    Die Verjährung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld beträgt laut SGB vier Jahre. Die Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld auch rückwirkend, sogar, wenn das Kind schon auf der Welt ist für die 6 Wochen vor der Geburt.

    Es sollte in jedem Fall eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin von einer Hebamme oder dem Frauenarzt beigelegt werden auch wenn das Kind schon gebohren wurde. Das klingt zunächst komisch, hat aber durchaus einen Hintergrund. Das Mutterschaftsgeld wird 6 Woche vor dem errechneten Geburtstermin gezahlt und endet 8 Wochen nach der Geburt. Damit verlängert sich die Zahlung bei Geburten, die nach dem errechneten Geburtstermin stattfinden. Im Falle, dass der Termin vor dem errechneten Termin liegt, verkürzt sich die Zahlung indes nicht!

    Somit sollte es heißen: “frühstens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin” nicht “spätestens 7 Wochen vor”

    vgl http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Mutterschaftsgeld-276.html

    http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=17477

    Beste Grüße
    Tiemo

    • http://www.papa-online.com Andreas

      Danke für Deine Tipps.