Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen – und sollten Sie das überhaupt?

Kurz & Knapp Leben als Vater papa online+
von Andreas

Ich habe heute einen Bekannten im Auto mitgenommen. Als ich erst die Kinderschale vom Beifahrersitz räumen musste, fragte er mich „Wie alt ist denn Dein Kind, das hier saß?“ „Vier Jahre“ antwortete ich. „Darf er denn dann schon vorne sitzen?“, meinte mein Bekannter.

Alarm, keine Antwort parat. Keine Gedanken darüber gemacht. Ich dachte doch immer, dass Kinder vorne sitzen dürfen. Babies dürfen das in den Maxi-Cosi´s dieser Welt doch auch? Bin ich ein Rabenvater? Bringe ich gar meine Kinder in Gefahr weil ich nicht Bescheid weiß?

Linktipp: Familienauto – was man beim Kauf eines Papa-Taxis beachten sollte

Zu Hause angekommen, Rechner an, Google an und – Entwarnung. Ich hatte Recht – zumindest habe ich nichts falsch gemacht. Das mit dem Kinder sitzen hinten bis sie 12 Jahre alt sind ist überholt.

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Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen – die Körpergröße ist ausschlaggebend, nicht das Alter

Kinder dürfen, so lange sie auf größengerechten Kindersitzen ordnungsgemäß angeschnallt sind, überall im Auto sitzen – also auch auf dem Beifahrersitz. Dabei zählt nicht das Alter sondern die Körpergröße des Kindes. Ab einer Größe von 150 cm, darf das Kind ohne Sitzschale oder ähnlichem vorne rechts Platz nehmen. Was auch heißt, dass Erwachsene unter 150 cm, weiterhin eine Sitzschale benötigen.

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Hinten sitzen ist sicherer

Airbags sind dafür ausgelegt Norm-Erwachsene mit einem Körpergewicht von 75 kg aufzufangen. Für Kinder können sie deshalb nicht ganz ungefährlich sein. Experten raten daher,  Kinder dorthin zu setzen, wo kein Airbag zünden kann – hinten.

Linktipp: Die 8 Geheimnisse der Super Eltern aus Deiner Umgebung

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    38 Kommentare
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    Gast
    Jack
    6 Jahre zuvor

    Nur ein dazu. 75% Todesopfer sitz am Beifahrersitz. 13 % sind Fahrer und 6 % hinten rechts 6% hinten links. Egal in Kindersitz oder ohne. Wer die Kinder vorne sitzt soll darueber denken..

    Gast
    Reisemensch
    5 Jahre zuvor

    Eine Sitzschale muss man nirgends befestigen. Daher kann man überall im Auto darauf sitzen. Es braucht keine speziellen Vorrichtungen. Wo ein Kind nun sitzt, kann Glück oder Pech bedeuten. Mein Sohn sitzt schon immer vorne. Wäre er bei unserem Autounfall hinten gesessen, wäre er schwer verletzt worden. Zum Glück sitzt er vorne. Man weiß es nie. Es gibt keinen sicheren Platz in Auto. Daher sollten am besten niemals Unfälle passieren.

    […] Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen? – … […]

    Gast
    hubertus scholz
    8 Jahre zuvor
    Antworte  Der Marco

    ich

    Gast
    9 Jahre zuvor

    Ich kann zu der 1,5m Thematik folgendes feststellen: die Beschränkung gilt tatsächlich nur für Personen die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kleinwüchsige Erwachsene brauchen keine Sitzerhöhung.

    Die Beschränkung das Kinder unter 12 Jahren und unter 1,5m nur in geeigneten Sitzen mitgenommen werden dürfen, sagt übrigens NICHTS über den Beifahrersitz aus. Diese Regel gilt für ALLE Sitze im Fahrzeug. Auch hinten gilt bis 12 bzw. bis 1,5m die Pflicht, einen geeigneten Sitz zu benutzen.

    Auf allen Schulungen die ich bisher besucht habe, kam man zu den Schluss das hinten rechts oder links am besten ist. Hauptsache nicht in der Mitte. Meine Fachliteratur sagt ähnliches.

    Grüße vom Fahrlehrer 😉

    Gast
    Sarah
    5 Jahre zuvor

    In diesem Artikel wurde komplett außer acht gelassen, dass in jeder Betriebsanleitung eines Autos Informationen über die zulässige Befestigung von Kindersicherungssystemen zu finden sind.
    Ich selber fahre einen Opel Combo, die Betriebsanleitung schließt die Befestigung von Kindersicherungssystemen auf dem Beifahrersitz aus.
    Beim Peugeot 107 darf man nur die in der Betriebsanleitung empfohlenen Kindersitze auf dem Beifahrersitz nutzen.
    Auch bei den Herstellern der Kindersitze lassen sich Angaben über die Zulässigkeit der Befestigung auf dem Beifahrersitz finden.
    Insofern informiert dieser Artikel meiner Meinung nach nur bedingt richtig.
    Hier den Artikel der Verkehrswacht finde ich sehr nützlich:
    https://www.verkehrswacht-medien-service.de/kinder-beifahrersitz-test-102009.html

    Gast
    Tim Erwig
    6 Jahre zuvor

    So mal als Hilfe auch wenn es spät kommt 🙂
    § 21 Personenbeförderung
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    – Seite 11 von 72 –
    Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – http://www.juris.de
    1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
    2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
    3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen
    in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1
    1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
    2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
    3. ist
    a) beim Verkehr mit Taxen und
    b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
    auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
    (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
    (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre
    alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
    § 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für
    1. (weggefallen)
    2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, – Seite 12 von 72 –

    Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – http://www.juris.de
    4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

    Gast
    Nadine
    6 Jahre zuvor

    Hallo zusammen, ich lasse meine 5 jährige Tochter seit knapp 1 nem Jahr lieber vorne sitzen, mit entsprechendem Sitz, da sie sich hinten im Auto immer übergeben hat und ich sie nicht für 15min Autofahrt mit Medikamente Vollstopfen möchte, die Übelkeit verhindern soll. Wir hatten zuvor alles mogliche an Tricks versucht, aber nichts hat langfristig geholfen. Fazit: seid sie vorne sitzt geht es ihr bestens.

    Lieben dank für den Artikel. Er war sehr hilfreich.

    Gast
    Marc
    6 Jahre zuvor

    Ich weiß nicht warum so viele denken hinten seien die Kinder besser aufgehoben. In den meisten Neuwagen hat man am Beifahrersitz mittlerweile 1-3 Airbags (Vorne, Sidebag, Windowbag), plus ggf. Gurtstraffer, pre-safe und sonstige Sicherheitsfeatures. Hinten gibt s in den meisten Fahrzeugen nichts von dem. Und wenn das Kind hinten dann Theater macht dann dreht sich bestimmt der eine oder andere um und schaut nach hinten…
    Wo ist es denn nun sicherer?

    Gast
    Ndr
    7 Jahre zuvor

    Hallo,
    ich will nur ein Grund nennen warum ein Kind im einige Fälle vorne muss: beim Familien mit 3 Kinder ist nicht immer möglich 3 Sitzeinrichtungen hinten zu haben. Mein fall: die Kinder sind 0-4-8 jahre alt. In der Auto mein Frau fährt, obwohl ein Kombi ist, passen die 3 Kinder hinten nicht weil die Sitzeinrichtungen sind ziemlich breit. Glüchlicherweise als 2-te auto könnten wir ein 7 Sitzer haben, da passen alle sogar in die mittlere Reihe und da die mittlere Sitz ein 3 Punktgurt hat.

    Gast
    Schwarzweisser Junge
    7 Jahre zuvor

    Wie ist die Sachlage da eigentlich bei Fahrzeugen, die keine Rücksitze haben, wie z. B. Lkw?
    Gerade jetzt in der Ferienzeit sieht man etliche LKW-Fahrer, die ihre Kinder mit auf Tour nehmen. Ich frage mich allerdings, ob die Kids da überhaupt mitfahren dürfen?

    Gast
    Yapyap
    8 Jahre zuvor
    Antworte  Der Marco

    „Außerdem lenkt das Kind auf dem Beifahrersitz zu sehr ab. (NUR) Eine Sekunde bei 50 km/h zur Seite geschaut bedeutet 14m(!!!) bei denen ich nicht sehe, was vor mir passiert… 28 m auf der Landstraße und 50 m auf der Autobahn. Wer bitte will dieses Risiko eingehen, nur um dem Nachwuchs den „Luxus“ des Vordersitzes einzuräumen?“

    Sie nehmen dann also auch grundsätzlich keine Erwachsenen im Auto mit, weil Sie bei der Fahrt nicht zur Seite schauen möchten? Und was mit einem Kind, das hinten sitzt? Ein Blick nach hinten dauert noch länger als der zur Seite. An Ihrer Stelle würde ich auch nie einen Schulterblick machen oder in den Rückspiegel schauen.. Nicht auszudenken, was währendessen alles vorne passieren kann.

    Wo das Kind am sichersten ist, kommt darauf an, mit welcher Stelle des Wagens Sie in den Baum knallen. Das kann auch durchaus mal hinten sein, je nach dem, wie lange und schnell sich der Wagen dreht. Hinten alle tot, vorne alle unverletzt. Soll schon vorgekommen sein. Huch! Was? Echt?

    Gast
    Steve
    8 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Genau so etwas ähnliches habe ich auch gesehen:
    Auf dem Beifahrersitz lag der Einkaufskorb. Das Kind wurde von der Schule abgeholt und hockte sich vor den Einkaufskorb, mit Schulranzen auf dem Rücken.
    Und das war genau an dem Tag als in der Zeitung ein Artikel darüber kam, dass viele Kinder auf der Autofahrt in die Schule verunglücken.
    Viele denken, wenn sie geschwind etwas erledigen, kann ja nix passieren.

    Gast
    MatthiasK
    9 Jahre zuvor

    Hallo,

    vielen Dank für den Artikel. Diese Frage stellt sich häufiger als man vermutet.

    Interessant zu sehen, wie ein gut gemeinter Artikel vermeintlich durch Dritte korrigiert wird, ohne jedoch, dass man sich dann auch an die Tatsachen hält.

    1. StVO §21 Abs. 1a bezieht sich ausschliesslich auf Kinder. Die Körpergrössenthematik wurde hier ja bereits geklärt. Das heisst aber eben nicht, dass nicht auch kleine Erwachsene eine Sitzerhöhung benötigen. Ich habe keinen passenden Paragraphen gefunden; vermutlich müsste man sich die Rechtssprechung dazu ergänzend ansehen. Sprich: nur weil das Eine verboten ist, ist das Andere nicht zwingend erlaubt.

    2. der sicherste Platz?! Versicherung A sagt hinten links, Automobilclub B sagt hinten rechts, Unfallforscher C sagt in der Mitte. Und nun? Wo ist er nun – der sicherste Platz? Höchstwahrscheinlich einer der hinteren Plätze. Allerdings ist jede Statistik Schwachsinn, wenn das Unvorhergesehene Eintritt. Erst vor 4 Tagen hat sich direkt vor mir ein Auto mehrfach überschlagen. Liebe Versicherungen und Anbieter: wo ist denn dort der sicherste Platz?

    3. wo nehmen einige ihre als faktisch deklarierten Aussagen her? Sind es Herstellerinformationen oder -vorgaben? Die sind m.W. nicht bussgeldbewährt, höchstens haftungsrelevant im Sinne der Hersteller (dazu auch ein Danke an pr0j3ctx für den Fahrzeugherstellerverweis). Ich wäre da vorsichtig, mögliche Empfehlungen oder Orientierungshilfen als verpflichtende Maßnahme darzustellen. Der Bayerische Bussgeldkatalog spricht bspw. generell von einem Verbot des Nutzens einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung. Betrifft das nur die Babyschale? Ich glaube (und weiss es auch) nicht. Hier müsste ebenfalls die Rechtssprechung, sofern vorhanden, zu Rate gezogen werden.

    4. und schliesslich das Grundlegende: ich denke Micha hat das in seinem Kommentar sehr treffend formuliert. Fahrweise und Aufmerksamkeit (auch auf andere Verkehrsteilnehmer) sind die vermutlichen sichersten Voraussetzungen um sein Kind – egal auf welchem Platz – wohlbehalten zu chauffieren.

    Ansonsten vielen Dank für die gute Diskussion 🙂 man sieht, dass es nicht nur bei einem einfach Ja/Nein bleiben kann 😉

    Gast
    Malinois
    9 Jahre zuvor
    Antworte  Micha

    Laut Statistik der deutschen Versicherungen, ist hinten rechts der sicherste Platz!

    Gast
    Klausi
    9 Jahre zuvor

    Interessant. Hier sind teilweise richtige mit falschen Infos vermischt. Am besten also mal in den offiziellen Gesetzestexten nachlesen.

    Gast
    Papa2.0
    10 Jahre zuvor

    Sehr schöner Artikel!
    Ich bin Vater einer bezaubernden Tochter und werde allgemein komisch angeguckt und manchmal auch angesprochen wenn andere Eltern ect. Sehen das meine 8- Jährige Tochter mit Sitzerhöhung vorne sitz!

    Gast
    Jochen
    10 Jahre zuvor

    In der STVO §21 Absatz 1a steht alles was man dazu wissen muss. Auch die Beschränkung von 1,50m gilt nur für Kinder bis 12 Jahre.

    Was ich spannend fand, im Fahrradanhänder oder Fahrradsitz dürfen Kinder nur bis zum Alter von einschließlich 6 Jahren durch Personen von mind. 16 Jahren befördert werden (Absatz 3 gleicher §).

    Gast
    10 Jahre zuvor

    Was für ein Durcheinander 😉

    Also: Rückwärts gerichtete Babyschalendürfen auf den Beifahrersitz, aber NUR, wenn der Airbag deaktiviert ist.
    Alle anderen Sitze (auch Reboarder!) dürfen auf den Beifahrersitz, gern mit aktiviertem Airbag. Den Sitz dann möglichst weit hinter schieben, aber nicht hinter die B-Säule, damit der Dreipunktgurt noch richtig funktioniert. Gruppe-I-Sitze SOLLTEN besser hinten installiert werden, weil die Beifahrersitz-Gurte eine eingebaute Auslöseverzögerung haben, damit erwachsene Beifahrer sich bei einer Vollbremsung nicht das Schlüsselbein/die Rippen brechen. Für einen fest installierten Sitz ist das weniger optimal.
    Und der sicherste Platz im Auto ist laut ADAC hinten in der Mitte 😉 Auf der Beifahrerseite sollten Kinder deshalb sitzen, damit sie auf der Gehwegseite aussteigen können.

    Jetzt sind hoffentlich alle Klarheiten beseitigt? 😉

    Gast
    pr0j3ctx
    10 Jahre zuvor

    Ich möchte noch Anmerken das das so nicht ganz richtig ist. Grundlegend vielleicht schon.
    Aber! Das Kind darf nur da sitzen wo es mit seinem Kindersitz zugelassen ist.
    Je nach Sitz und Auto sind vom Hersteller nur gewisse Sitzplätze zugelassen.

    Besonders achten sollte man dabei auf Sitzen mit Fussstempel. Und hier nochmals besonders wenn es z.B. ein Berlingo oder ähnliches ist, welches Bodenfächer hat.

    Grüße

    Gast
    Andreas
    12 Jahre zuvor

    Hi Björn
    ich muss nachschauen wo ich das gefunden habe aber sicherlich entstammt es nicht meiner Idee, dass Erwachsene unter 1,50 m eine Sitzerhöhung benutzen sollten.

    Werde die Quelle der Information nachliefern.

    Gast
    disqus_X2zyoCrOEz
    12 Jahre zuvor

    Die Verpflichtung bei einer Körpergröße bis 1,50 Meter einen geeigneten Kindersitz zu benutzen gilt nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Erwachsene unter 1,50 Meter sind somit nicht zur Benutzung einer Sitzerhöhung o. ä. verpflichtet. Die Aussage über Erwachsene im Text oben ist deshalb falsch.

    […] Übrigens, jede dieser Sitzlösungen darfst Du auf allen Beifahrersitzen im Auto befestigen. Auch auf dem Vordersitz. […]

    Gast
    Micha
    12 Jahre zuvor

    Ich dachte (laut Statistik) hinter dem Fahrer?!
    Das fände ich nämlich sehr widersprüchlich, da ich mein Kind so ja jedes Mal auf der Fahrbahnseite rausholen müsste.

    Ich denke im Auto gibt es keinen „sichersten“ Platz. Wenn man sich mal die Unfälle auf deutschen Straßen anschaut, überlebt meist nur der Fahrer selbst. Und ich glaube, da spielt es keine Rolle, ob Erwachsener oder Kind als Beifahrer dabei sind.

    Das sicherste ist in meinen Augen: Vorausschauend fahren, nicht drängeln, oder zu nah auffahren und vor allem nicht ZU schnell fahren! Und DAS machen 90% der Autofahrer falsch!

    Gast
    Mama arbeitet
    12 Jahre zuvor

    Danke! Exakt diese Frage treibt mich seit einigen Monaten um, denn der Sohn (6) will so gerne auf der Sitzerhöhung vorne sitzen, wenn die grosse Schwester nicht mitfährt. Ich habe andere Eltern schon oft ihre Kinder in dem Alter vorne platzieren sehen und mir gedacht, dass es wohl okday ist, aber so ganz sicher war ich mir nicht.

    Lieben Gruss, Christine

    Gast
    Henrik
    12 Jahre zuvor

    Unsere kleine Lady trohnt auch hinter dem Beifahrer.

    Erst letztens habe ich wieder einen Familienvater gesehen, dessen Sohnemann (vielleicht 1,20m klein) selbstverständlich auf den Beifahrersitz des X5 krabbelte; und dort war KEIN Kindersitz in den er krabbelte!
    Denken diese Väter wohl, sie haben ein großes Auto, da kann schon nicht viel passieren??!!

    Gast
    12 Jahre zuvor
    Gast
    Michél
    12 Jahre zuvor

    Als kleine Ergänzung: der sicherste Platz (laut Statistik) ist hinter dem Beifahrer.

    Falls man ein Kind doch vorne mit nimmt sollte man noch darauf achten, was der Hersteller dazu meint. Einige Kindersitzhersteller verbieten das auf den Beifahrersitz setzen und schließen die Haftung aus.
    Und nicht vergessen, Airbag ausschalten oder Beifahrersitz auf die entfernteste Position zum Armaturenbrett stellen!

    Gast
    8 Jahre zuvor

    Mir ist diese Diskussion nach Recht, Vorschriften und technischen Vorgaben total egal.

    Meine Tochter kommt nicht auf den Vordersitz solange sie nicht groß genug ist. Das ist mir einfach zu gefährlich! Selbst, wenn der Gurt blockiert, ist die Kleine zu klein und zu leicht, um nicht drüber zu rutschen oder unten drunter her. Hinten, egal ob rechts oder links, ist deutlich sicherer! Und ich kann es so gar nicht verstehen, warum Eltern das unnötige Risiko eingehen. Und es ist nicht nur die eigene Fahrweise entscheidend, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Wenn das Kind was will, kann eh nichts machen. Man muss sowieso anhalten. Außerdem lenkt das Kind auf dem Beifahrersitz zu sehr ab. (NUR) Eine Sekunde bei 50 km/h zur Seite geschaut bedeutet 14m(!!!) bei denen ich nicht sehe, was vor mir passiert… 28 m auf der Landstraße und 50 m auf der Autobahn. Wer bitte will dieses Risiko eingehen, nur um dem Nachwuchs den „Luxus“ des Vordersitzes einzuräumen?

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