Eltern haften für Ihre Kinder – was das wirklich heißt.

Kurz & Knapp Finanzen mit Familie im Griff haben
von Andreas

Eltern haften für Ihre Kinder – dieses Schild finden wir häufig an Baustellen. Doch was steckt wirklich dahinter? Sind wir wirklich ausnahmslos verantwortlich für das was unsere Kinder so anstellen? 

Eltern haften für ihre Kinder – wirklich?

Nein.

Laut § 828 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig. Das heißt, sie können für das was sie tun nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Als Eltern „haften wir für unsere Kinder“ wenn uns eine Verletzung unserer Aufsichtspflicht vorgeworfen und nachgewiesen werden kann.

Aber auch das ist nicht so leicht getan wie gesagt. Wie weit unsere Aufsichtspflicht reicht hängt nämlich nicht nur vom Alter unserer Kinder ab, sondern auch von deren Charakter, der Vorhersehbarkeit des schadhaften Ereignisses sowie der verhältnismäßigen Zumutbarkeit.

Es ist also nicht so leicht uns für den Schaden, den unsere Kinder verursachen, haftbar zu machen. Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

Im Umkehrschluss ist es aber auch nicht so leicht die Haftpflichtversicherung einzuschalten, beispielsweise wenn unsere Kids bei Freunden etwas kaputt machen. Hier gilt nämlich das Gleiche. Die Haftpflichtversicherungen sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn „ein Anspruch gegen den Versicherten eintritt„. Also im Prinzip nur dann, wenn wir unsere Aufsichtspflicht verletzt haben. Doch hier liegt die Krux – nicht selten winden sich die Versicherer mit genau diesem Argument aus Ihrer Leistungspflicht.

Da liegt die Frage auf der Hand, ob man eigentlich eine Haftpflichtversicherung für Kinder braucht – aber das ist ein anderes Thema.

(Via kinder.de: Aktuell)

 

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    4 Kommentare
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    Gast
    Henrik
    13 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Hallo Andreas,

    das Thema ließ/lässt mir ja auch keine Ruhe. Wie es bei Versicherungen ja nun leider üblich ist – es ist nicht so sehr durchschaubar, und man kann sich da so durch winden wie es dem Geschädigten oder Schädiger passt.
    Hier (http://www.palm-bonn.de/haftung.htm) gibt es einige interessante Fallbesipiele, jedoch wird dann auch nicht wirklich die Haftung bzw. Kostenübernahme geklärt.
    Auch hier (http://eltern.t-online.de/aufsichtspflicht-ab-wann-und-wie-lange-kinder-unbeaufsichtigt-sein-duerfen/id_18748344/index) fand ich etwas interessantes; nicht jede Haftpflicht versichert auch Kinder < 7 Jahre mit. Angeblich sind es lt. Finanztest nur rund die Hälfte der 140 untersuchten Vericherungen. Also schon recht verunsichernd das alles. Ich selbst habe dann mal bei meiner Versicherung, Provinzial nachgeschaut (will keine Werbung machen!), und dort sind Kinder als "Deliktunfähige" mit max. 5.000,00 Euro versichert. Nichts desto trotz, denke ich, sollte jeder bei seiner Versicherung speziell zu diesem Thema nachfragen - und nur nicht verunsichern lassen!

    Gast
    Henrik
    13 Jahre zuvor

    Als mir meine Frau letztens davon erzählte, dass Kinder unter 7 Jahren „fast alles ohne Konsequenzen machen können“ habe ich das auch mit gemischten Gefühlen gesehen.
    Ich als Geschädigter würde mich ärgern, keinen zur Rechenschaft ziehen zu können. Genauso denke ich jedoch auch mit Magenschmerzen daran das mich als „Schädiger“ die Versicherung im Regen stehen lässt!
    Da kann man nur auf Gutes hoffen!

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