Sich selbst und besonders die Kinder richtig abzusichern, ist sehr wichtig.
Welche Versicherungen Dein Kind braucht, hatten wir ja schon.
Doch was nützt eine Versicherung, die im Schadensfall nicht zahlt?
Gerade bei Haftpflichtversicherungen für Kinder, haben Versicherungen oft tausend Einwände, wenn es zu einem Schaden kommt.
Besonders die Aufsichtspflicht, bzw. die Vernachlässigung derselben, ist einer der häufigsten Gründe, warum Versicherung die Schadenleistung verweigern.

Ich bin froh, zu dem Thema einen Gastautor gefunden zu haben, der hier erklärt, ob und wann Versicherungen sich wirklich aus der Verantwortung ziehen können.
Tom Sperner ist Redaktionsmitglied der VHV Versicherungs GmbH und kennt sich mit diesem Thema gut aus.
Haftpflichtversicherungen für Kinder
Auch das liebste Kind mit dem fürsorglichsten Vater kann mitunter einen Schaden hervorrufen, der weder gewollt noch zu verhindern war. Das kann beim Einkaufsbummel durch das Möbelhaus eine teure Vase sein, ein Unachtsamkeit und schon prallt das Kinderfahrrad in das parkende Auto oder noch schlimmer, ein verschuldeter Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Hier kann ein Schadensersatzanspruch bis in die Millionen gehen.
Wenn Du Dich hier nicht intelligent durch eine Haftpflichtversicherung für Kinder absicherst, kann Dir im schlimmsten Fall der finanzielle Ruin drohen.
Elterliche Aufsichtspflicht oder Eigenverschulden: Ein Fallbeispiel
Der Unterschied zwischen der elterlichen Aufsichtspflicht und dem „Eigenverschulden“ eines Kindes ist meist schlecht zu erkennen und stellt immer wieder die Rechtslage in Frage.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt beispielsweise überwiegend in den Fällen vor, in denen ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson direkt vor einen Unfall oder Schaden hätte einwirken können. (Siehe folgendes Fallbeispiel/Quelle: Bild.de)
Beim Fahrradfahren lernen Auto geschrammt
„Mein Sohn ist fünf Jahre alt, ich wollte ihm jetzt das Fahrradfahren beibringen. Dabei hat er ein fremdes Auto geschrammt und den Lack an der Fahrertür stark beschädigt. Der Autobesitzer meint nun, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen muss. Stimmt das?“
Eine Haftung Deines Sohnes kommt bei einem derartigen Vorfall nicht in Betracht, da eine Person, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für einen Schaden, die sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist.
Allerdings kommt eine Haftung eines Elternteils als Aufsichtspflichtiger in Betracht, wenn die Aufsichtspflicht verletzt worden ist. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn ein Elternteil beispielsweise die Übungen auf einem Parkplatz macht, der mit Fahrzeugen eng bestellt ist, kann allein aus diesem Grunde eine Haftung bestehen.
Wenn dagegen ein Kind sich ordnungsgemäß verhält und nur zufällig strauchelt und gegen einen Pkw fährt, oder möglicherweise zu nah an ein Auto heranfährt, kann keine Haftung reklamiert werden.
Im Straßenverkehr ist ein Kind grundsätzlich bis zu einem Alter von 10 Jahren, im Sinne des §828 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nicht haftbar für Personen- oder Sachschäden zu machen. Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens würdest Du mit Deiner privaten Haftpflichtversicherung haften, die der Gesetzgeber mit der Verletzung Deiner Aufsichtspflicht begründet.
Ab einem Alter von 10 Jahren tritt die Möglichkeit der Aufsichtspflicht nur noch bedingt ein. Hier muss ein Kind über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, beziehungsweise über die Familienversicherung mitversichert sein.
In einem Kaufhaus allerdings sind Waren oftmals so aufgestellt, dass auch Erwachsene schwierig durch das Verkaufsangebot hindurch gelangen. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Aufsicht zur Schadenvermeidung im normalen Fall nicht auf die Eltern umgelegt werden kann. Selbstverständlich bezieht sich dies auf ein normales Verhalten und den regulären Warenumgang.
Wenn Du Dein Kind zwischen den Porzellanregalen toben lässt, wird Dir hier die Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen und Du kommst uneingeschränkt für den entstandenen Schaden auf.
Dies sind nur einige Beispiele, um Dir zu verdeutlichen, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung für Dein Kind ist.
Bis wann gilt eine private Haftpflichtversicherung für Kinder?
Die Haftpflichtversicherung für Kinder ist spätesten ab einem Alter von 7 beziehungsweise 10 Jahren notwendig. Der Gesetzgeber sieht ein jüngeres Kind als „Deliktunfähig“, was bedeutet, der Geschädigte kann einen Schaden gegenüber eines 6-jährigen oder jüngeren Kind nicht geltet machen.
Dabei ist natürlich der moralische Aspekt zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte beispielsweise der Nachbar oder ein Freund der Familie ist. Ob die sogenannte Deliktunfähigkeit bis zum 7. Lebensjahr oder bis zum 10. Lebensjahr gilt, ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Die private Haftpflichtversicherung für Kinder gilt bis zum Schulabschluss, beziehungsweise bis zur Vollendung der Ausbildung, maximal bis zu einem Alter von 24 Jahren. Spätestens dann muss Ihr Kind eigenständig versichert sein.
Haftpflichtversicherung: Achte auf die richtigen Deckungssummen
Bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung für Dein Kind, solltest Du berücksichtigen, dass die Deckungssummen sowohl für Personen- als auch für Sachschäden ausreichend hoch gewählt werden (siehe Merkblatt vom Bund der Versicherten). Insbesondere ein Personenschaden kann schnell einen Millionenschaden hervorrufen.
Doch keine Sorge! Versicherungsgesellschaften bieten Dir im Rahmen der Haftpflicht sogenannte „Familientarife“ an, die einen ausgesprochenen guten Schutz für Dein Kind beinhalten.
Nach dem Alter der Deliktunfähigkeit empfiehlt sich eine eigenständige Haftpflichtversicherung für Dein Kind dann, wenn Deine Familienhaftpflichtversicherung nicht den gewünschten Deckungsrahmen bietet.
Danke.
Danke Tom, für die interessanten Informationen.
Du siehst, eine Haftpflichtversicherung ist also spätestens ab dem 7. Lebensjahr ein Muss. Vorher kann Dein Kind nicht für einen Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Wenn eine Aufsichtspflichtverletzung Deinerseits vorliegt, wird Deine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Ansonsten, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Solltest Du Hilfe bei der Auswahl der richtigen Versicherung benötigen, kann ich Dir das Vergleichsportal Check24.de wärmstens empfehlen. Super einfach zu bedienen und sehr übersichtlich aufgebaute Ergebnisse.
Wir haben direkt nach der Geburt der Kinder, unsere Haftpflichtversicherung in eine Familienversicherung umgewandelt um auf Nummer Sicher zu gehen.
Noch Fragen offen? Schreib mir Deine Frage und ich leite sie gerne an unseren Experten weiter.
Ich muss dazu sagen, dass ich kein Experte bin. Würde aber schon sagen, dass das ein Fall für die Haftpflicht ist.
Die Frage ist nur, ob das Busunternehmen diese Forderung stellen kann. Je nachdem wie hoch der Schaden ist, würde ich das juristisch prüfen lassen.
3 Jungs darunter unser Sohn haben sich im Bus mit Kaugummi beschmissen. Dabei ist ein Kaugummi auf den Boden gefallen und hängt nun im Teppich. Nun will das Busunternehmen von unseren Jungs, dass sie für die Kosten aufkommen. Meine Frage an sie, greift hier unsere Haftpflichtversicherung?
[…] Papa Online – Haftpflichtversicherung Expertentipps […]
Danke für die Ergänzung.
Was leider nicht erwähnt wird (oder diente der Werbelink zur VHV diesem Zweckist, dass es ein sehr breites Angebot von Privathaftpflichtversicherungen gibt, die auch für die Schäden deliktunfähiger Kinder leisten. Stiftung Warentest gibt in ihren Tests regelmäßig an, ob deliktunfähige Kinder durch den Tarif abgedeckt sind. Siehe z.B. https://www.test.de/Private-Haftpflichtversicherung-Haftpflichtpolice-checken-und-wechseln-4430651-0/