Es gibt Dinge, die will ich nicht anpacken – ein Sorgerechtsverfügung gehört dazu. Das klingt schon unangenehm…
Kennst Du das?
Ich will nicht festlegen müssen, wer meine Kinder betreut, wenn meiner Frau und mir gleichzeitig etwas passiert. Ich will darüber nicht nachdenken, was passiert wenn sie auf einmal ganz alleine da stehen in dieser Welt.
Noch weniger möchte ich aber, dass unsere Kinder jemand wildfremdem anvertraut und vielleicht getrennt werden. Daher muss ich mir darüber Gedanken machen und Du Dir auch.
Weil das alles so unschön ist und zudem auch noch kompliziert, freue ich mich über den Gastbeitrag von Christian. Er klärt Dir und mir was wir als verantwortungsvolle Väter tun und beachten müssen, um für den Super Gau vorzusorgen.
Wenn ich diesen Absatz nicht gleich am Anfang einfüge, habe ich die Befürchtung, dass Du den Artikel lesen wirst und das Thema zwar als sehr wichtig erachtest, aber am Ende doch nichts unternimmst. Deshalb in aller Deutlichkeit: Der richtige Moment einen Vormund für Deine Kinder im Falle Deines Ablebens zu bestimmen, ist jetzt!
Und in diesem Beitrag zeige ich Dir, warum das so wichtig ist und worauf Du beim Erstellen einer Sorgerechtsverfügung achten musst.
1.056 Neuzugänge zur Vollwaisenrente meldete die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2013. Welches Schicksal hinter dieser Zahl steht, können wir nur erahnen: Wurden die Eltern durch einen Unfall aus dem Leben gerissen? War der Tod des bereits verwitweten Vaters nur die letzte Station einer langen Krankheit?
Egal, wie wir aus dem Leben scheiden, fest steht: Früher oder später wird für uns alle der letzte Tag anbrechen.
Selbstverständlich wünschen wir uns, dass dieser Tag erst kommt, wenn wir auf ein langes, erfülltes Leben zurückschauen können, in der Gewissheit, dass unsere Kinder auf eigenen Beinen stehen.
Die Statistik der Rentenversicherung macht klar: Nicht allen ist dieses Glück vergönnt. Doch wer sorgt dafür, dass die Kinder ihren Weg im Leben finden, wenn die Eltern nicht mehr da sind?
Was passiert, wenn die Eltern sterben?
Um festzustellen, was passiert, sollten wir zum Zwecke der Übersicht verschiedene Ausgangssituationen differenzieren:
Das gemeinsame Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen, einer verstirbt.
In diesem Fall geht das Sorgerecht auf den überlebenden Sorgeberechtigten über. Wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wurde, gilt das auch bei Scheidung oder Trennung!
Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht, dieser verstirbt
Wenn keine Gefährdung des Kindeswohles besteht, entscheidet das Familiengericht in der Regel, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht erhält. Auch dann, wenn vorher kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wurde! (Nachzulesen in: § 1680 Abs. 2 BGB)
Beide Eltern sterben
In diesem Horrorszenario bestimmt das Familiengericht einen Vormund für das Kind. Oft sind das die nahen Verwandten, aber es kann auch ein Amtsvormund für das Kind bestellt werden.
Wenn Deine Kinder nicht von wildfremden Menschen großgezogen werden oder in einem Heim aufwachsen sollen, solltest Du in einer Sorgerechtsverfügung benennen, wer sich um sie kümmern soll (oder auch: wer nicht), falls Du nicht mehr sein solltest.
Bevor wir uns mit den formalen Voraussetzungen einer Sorgerechtsverfügung befassen, widmen wir uns der Frage, wie Du den richtigen Vormund für Dein Kind findest.
So findest Du den richtigen Vormund für Dein Kind
Grundsätzlich sollte Dein ausgewählter Vormund selbst keinen Betreuer haben, uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig sein (§ 1780 BGB und § 1781 BGB). Damit Deine Kinder aber in Deinem Sinne erzogen werden, solltest Du weitere Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Vormundes heranziehen:
- Sympathie: Verstehen sich der Vormund und Dein Kind
- Weltbild: Stimmen die moralischen, ideellen und/oder religiösen Vorstellungen des potenziellen Vormundes auch mit Deinen überein?
- Verwandtschaft: Sollen Vormund und Kinder in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen?
- Lage: Wird es Deinem Kind möglich sein, in seiner gewohnten Umgebung aufzuwachsen? Müsste es umziehen?
- Vertrauen: Der Vormund sollte natürlich Dein volles Vertrauen genießen.
- Alter: Ist der Vormund zu alt oder zu jung, um die Vormundschaft in Deinem Sinne ausüben zu können?
- Geschwister: Können Geschwister gemeinsam beim Vormund leben?
- Finanzen: Ist der Vormund in der Lage, den Nachlass zu verwalten? Verfügt er über ausreichend eigene Mittel und Finanzwissen?
Es ist naheliegend, dass Du Deinen Wunsch mit den Personen Deiner Wahl unbedingt besprechen solltest. Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine Übernahmepflicht bei einer Vormundschaft vor (§ 1785 BGB), allerdings verfehlt eine widerwillig übernommene Vormundschaft wohl wahrlich ihr Ziel.
Für die Übernahmepflicht sind in § 1786 BGB Ausnahmeregelungen festgehalten, die bestimmen, unter welchen Umständen jemand eine Vormundschaft ablehnen kann. Bei der Auswahl eines geeigneten Vormundes solltest Du auch die Punkte in diesem Paragrafen berücksichtigen:
Die Ausübung einer Vormundschaft kann abgelehnt werden, wenn
- Eltern zwei oder mehr schulpflichtige Kinder betreuen.
- der Vormund das 60. Lebensjahr vollendet hat.
- bereits die Sorge für mehr als drei minderjährige Kinder besteht.
- Krankheiten eine Ausübung der Vormundschaft verhindern.
- der Wohnort des Vormundes zu weit vom Familiengericht entfernt ist.
- die Vormundschaft gemeinsam geführt werden soll.
- bereits mehr als eine Pflegschaft, Betreuung oder Vormundschaft geführt wird.
Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten solltest Du gleichzeitig berücksichtigen, dass es sehr sinnvoll ist, einen Ersatzvormund zu bestimmen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Kinder selbst dann gut aufgehoben sind, falls der gewünschte Vormund doch nicht zur Verfügung stehen sollte.
Du hast auch die Möglichkeit mehrere Vormünder mit getrennten Aufgabenbereichen zu benennen. So ist es beispielsweise vernünftig, dass sich Dein Freund, der bei einer Bank arbeitet, besser um die Finanzen kümmert (Vermögensverwaltung), während Deine Freundin, die Tagesmutter ist, die Erziehung besser bewältigt (Personensorge).
Punkt 6 bei den Ablehnungsgründen zeigt uns aber, dass sich die beiden auch untereinander verstehen sollten.
Ferner kannst Du auch das Amt der Gegenvormundschaft in der Verfügung festhalten. Der Gegenvormund hat die Aufgabe den Vormund zu kontrollieren, insbesondere in Vermögensfragen.
Bedenke, dass Dein Kind, sobald es 14 Jahre alt ist, ein Mitspracherecht vor dem Familiengericht hat (§ 1778 BGB). Sollte es mit Deinem gewünschten Vormund nicht einverstanden sein, kann es ihn auch ablehnen. Daher solltest Du Dein Kind in Deine Entscheidung einbeziehen, sobald es reif dafür ist.
So kannst Du jemanden von der Vormundschaft ausschließen
Eingangs habe ich den Beispielfall erwähnt, in dem das alleinige Sorgerecht vom verstorbenen Elternteil ausgeübt wurde. In der Regel entscheidet das Familiengericht, dass der überlebende Teil das Sorgerecht übertragen bekommt. Möchtest Du das verhindern, musst Du in Deiner Verfügung triftige Gründe anführen, warum sich der andere Elternteil nicht zur Vormundschaft eignet. Dies kann der Fall sein, wenn vorher überhaupt kein Kontakt zum Kind bestand oder das Kindeswohl bei dieser Person gefährdet ist (Sucht, Krankheiten, Gewalt – bitte ausführlich darlegen!).
Auch bei allen anderen Personen (z.B. Großeltern, Geschwister), zu denen Dein Kind nicht kommen soll, ist eine Begründung für Deine Entscheidung erforderlich.
So erstellst Du eine Sorgerechtsverfügung
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Sorgerechtsverfügung um eine letztwillige Verfügung, d.h. es ist so etwas wie ein Testament. Zwar kannst Du die Verfügung in Dein Testament integrieren, allerdings rate ich Dir davon ab, da zukünftige Änderungen dadurch komplizierter werden könnten.
Besser ist es, Du verfasst die Sorgerechtsverfügung für Deine Kinder als eigenständiges Dokument.
Für die Sorgerechtsverfügung ist es zwingend notwendig, dass Du diese, wie ein Testament, handschriftlich erstellst und mit vollem Namen, Datum und Ort unterschreibst. Zeugen sind nicht unbedingt erforderlich, geben Deiner Verfügung jedoch eine zusätzliche Legitimation.
Dass Du das Sorgerecht für Deine Kinder haben solltest, versteht sich von selbst. Sollten mehrere Sorgerechtsverfügungen vorliegen (wenn zum Beispiel Deine Ex-Frau ihre eigene erstellt hat), gilt immer die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils (§ 1776 BGB).
Da wir an dieser Stelle das Rad nicht neu erfinden müssen, verweise ich Dich auf die umfangreichen Formulierungshilfen:
Im Fall der Fälle: Wie kann die Sorgerechtsverfügung gefunden werden?
Deine Sorgerechtsverfügung sollte mindestens in zweifacher Ausführung vorliegen. Eine kannst Du bei Dir zu Hause aufbewahren, am besten in dem Ordner, in dem Du auch weitere wichtige Dokumente hortest. Die zweite Ausführung solltest Du Deinem Wunschvormund aushändigen.
Du hast auch die Möglichkeit eine Sorgerechtsverfügung gemeinsam mit einem Notar zu erstellen und diese bei ihm zu hinterlegen. Die zusätzliche Beratung kann sinnvoll sein, wenn Deine Eltern vorhaben größere Vermögenswerte an ihre Enkelkinder zu übertragen.
Letztlich kannst Du die Verfügung auch beim Nachlassgericht oder der Stiftung VorsorgeDatenbank hinterlegen. Allerdings entstehen hierbei Kosten.
Du solltest auch weitere Menschen in Deinem Umfeld auf die Existenz der Verfügung aufmerksam machen. So ist sichergestellt, dass im Notfall schnell alle Beteiligten Kenntnis erlangen.
Deine Sorgerechtsverfügung ist bis zu Deinem Tod oder der Volljährigkeit Deines Kindes gültig. Allerdings solltest Du einmal im Jahr prüfen, ob Deine Verfügungen noch gültig sind oder Du etwas anpassen solltest.
Was machst Du jetzt?
Das denkbar Schlechteste wäre, wenn Du das (zugegeben schwierige) Thema auf die lange Bank schiebst. Setze Dich, wenn nötig, mit Deinem Partner zusammen und trefft eine gemeinsame Entscheidung für die Zukunft Eurer Kinder. Wie das geht, weißt Du ja jetzt.
Surftipp: Vorsorge für den Ernstfall – gesetzliche Erbfolge, Testament, Vorsorgevollmacht und Co. erklärt auf risikolebensversicherung.de
Über den Autor

Christian Maciejczak begeisterte sich bereits während seines Studiums für das Online Marketing und betreut nun seit zwei Jahren mehrere Fachportale der finanzen.de AG in Berlin, darunter risikolebensversicherung.de. Mit dem Angebot möchte er alle Interessierten dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen bei Fragen rund um ihre Versicherungen, Finanzen und Vorsorge zu treffen.
Ich habe mir schon länger Gedanken gemacht, ob es sinnvoll ist bereits jetzt eine Vormund für meine Kinder zu bestimmen. Ich finde die Punkte, was einen Vormund ausmacht und welche Fragen ich mir stellen sollte wirklich interessant. Ich habe mir zum Beispiel noch gar keine Gedanken gemacht, wie das Weltbild des potenziellen Vormundes aussieht und dass das natürlich auch eine wichtige Rolle spielt. Ich werde mich damit aber mal an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und intensiv beraten lassen.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Sorgerechtsverfügung. Mein Onkel hat vor kurzem eine Vorsorgevollmacht für sich abgeschlossen und nun überlegen wir, eine Sorgerechtsverfügung für unseren Sohn aufzusetzen. Gut zu wissen, dass diese Verfügung regelt, wer im Ernstfall die Vormundschaft für das eigene Kind übernimmt.
Danke Ben.
Schön, dass Dir Christians Gastartikel gefallen hat und Du meinen Blog magst.
Viel Erfolg auch mit Deiner Seite – werde ich mir mal ansehen.
Hallo Christian,
Das ist ein super Artikel, der mir bei dieser Sache sehr geholfen hat. Montag wird nun alles unter Dach und Fach gebracht.
Ich finde deinen Blog so super, das er mich auch zum „Papa bloggen“ inspiriert hat.
Danke Ben
Hallo Christian,
vielen Dank für deinen ausführlichen und sehr informativen Artikel. Ich finde ihn so wichtig, da er überhaupt erst einmal auf die angesprochene Thematik hinweist. Ich habe bspw. bis vor einem halben Jahr überhaupt nicht darüber nachgedacht. Erst meine Mutter hat mich darauf gebracht und nach etwas Recherche haben meine Frau und ich einen Vormund bestimmt.
Dabei fanden wir das Thema an sich gar nicht so unangenehm, da wir unsere Gedanken nicht auf das eigene Ableben, sondern auf die ideale und liebevolle Versorgung unseres Kindes fokussiert haben. Nachdem wir die Sorgerechtsverfügung angefertigt hatten, waren wir erleichtert, diese wichtige Thematik geregelt zu haben.
VG Mathias